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Gefahren für den Goldbesitz

01.11.2020  |  Prof. Dr. Eberhard Hamer
Viele kluge Leute haben die Geld- und Schuldenexplosion mit Recht als Vorstufe einer kommenden Währungsreform erkannt und sind davor in Sachanlagen geflüchtet - auch in Gold.

Sie haben insofern recht, als Gold in den Jahrhunderten zuvor immer werthaltig geblieben ist, auch nach Währungszusammenbrüchen immer Liquidität garantierte und als Realwert den Zusammenbruch der Geldwerte nicht mitgemacht hat, sondern umgekehrt sogar im Preis gestiegen ist.

Gold ist also eine gute Vorsichtsanlage gegen Währungsmanipulationen und Währungsreform. Diese Sicherheit wiegt fehlende Rendite aus Goldanlagen auf, weil die Rendite nicht in Zinsen oder Gewinnen, sondern in der Preissteigerung liegt.

Es sind vor allem mittelständische Unternehmer, welche den Zusammenbruch unserer Geldsysteme voraussehen und deshalb in Realsicherheiten gehen müssen, weil sie - im Gegensatz zu 90% der Angestellten - keine staatliche Altersversorgung haben, also selbst für die Zeit danach (Währungsreform) vorsorgen müssen.

Goldbesitz ist aber nicht ganz risikolos. Woher die Gefahr kommt, hängt von den finanzpolitischen und politischen Entwicklungen ab: "Der große Crash-Ratgeber" des Autors (2016, Kopp-Verlag) sieht unterschiedliche Gefahrenstufen:

• Gefahren für Goldbesitz vor dem Crash:

Die meisten großen Goldbesitzer haben ihr Gold bei Banken hinterlegt, sogar Staaten. Dies ist der Bundesbank zum Beispiel nicht gut bekommen: Sie darf ihre bei der FED lagernden Goldbestände weder sehen noch zählen, weil sie vermutlich nicht mehr vorhanden sind. Statt Gold hat die Bundesbank nur noch Rechtsansprüche an einen dubiosen Schuldner. Vermutlich bekommt sie dieses Gold nie wieder.

Gleiches ist Venezuela widerfahren. Ihre 240 Tonnen Gold lagern in London. Die Bank of London weigert sich aber, dieses Gold herauszugeben. Vordergründig, weil eine legale und eine illegale Regierung darum streiten, hintergründig aber wohl deswegen, weil das Gold gar nicht mehr da ist, längst veruntreut. Die Goldunterschlagung wird also auf oberster Stelle längst betrieben.

Gleiche Erfahrung machen aber auch private Goldbesitzer. Dem Mittelstandsinstitut Niedersachsen sind mehrere Fälle bekannt, in denen Schweizer Banken die Herausgabe des bei ihnen eingelagerten Goldes unter unterschiedlichen Vorwänden dem Eigentümer verweigert haben; insbesondere bei Erbfällen. Dieses Risiko ist noch höher bei Goldaufbewahrungsbanken in Steueroasenländern.

Da das Gold der Welt vor allem durch Großinvestoren wie China und Russland eingesammelt wird, andererseits auch mit Goldderivaten und Leerverkäufen in diesem Markt hantiert wird, werden die Enttäuschungen privater Goldeigentümer über die Bonität ihrer Goldverwahrstellen viel größer werden - mit anderen Worten: Niemand weiß, ob er sein fremden Banken oder Aufbewahrern anvertrautes Gold überhaupt noch wiederbekommt.

Würde das internationale Finanzsyndikat den Goldmarkt überhaupt schließen, ist bereits vorgesehen, dann die restlichen gegenseitigen Verpflichtungen in Geld abzudecken, also Gold überhaupt nicht mehr herauszugeben.

Und sollte es in einem oder vielen Ländern zu einem Goldverbot im Crash kommen (um das Gold als neue Währungsbasis der Staaten einzusammeln), würde alles bei Banken oder Aufbewahrungsstellen liegendes Gold staatlichen Stellen gemeldet werden müssen und entweder abgegeben oder jedenfalls nicht mehr herausgegeben werden.

Das gilt auch für Gold in Banktresoren. Wenn der Staat Goldabgabepflicht einführt, kann Gold aus Banktresoren nicht mehr ungesehen entnommen werden, wäre die Bank verpflichtet, dieses Gold nicht mehr herauszugeben bzw. abzugeben. In fremden Tresoren liegendes Gold ist also nicht mehr im eigenen Vermögen, sondern in der Verfügung der aufbewahrenden Stelle und der diese kontrollierenden Staatsstellen.

Der "Crash-Ratgeber" rät deshalb dazu, sich bei Gold nicht auf fremde Zuverlässigkeit zu verlassen, sondern es selbst zu halten.

• Goldgefahr nach dem Crash:

In einem Crash und einer Währungsreform werden die Finanzwerte wohl um 90% vernichtet und wird dann bei den Umverteilern das Geschrei nach "ausgleichender Gerechtigkeit", nämlich nach Beraubung der Sachwertbesitzer, ertönen. Dies gilt vordergründig gegen die Immobilieneigentümer, aber auch gegen Goldbesitzer.

Bei Immobilieneigentümern hat das Bundesverfassungsgericht die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG auf 50% bezogen. Wird höher belastet, wäre das eine verfassungswidrige Enteignung. Gleiches muss aber nicht auch bei Goldbesitz gelten.

Im Unterschied zu Immobilien kann der Staat aber Goldbesitz nur schwer aufspüren. Er weiß nicht, wer wieviel wo hat und könnte auch nicht die Polizei in Millionen Haushalte jagen, um dort Goldbesitz aufzuspüren. Privat gehaltenes Gold ist deshalb relativ sicher, sogar sicher gegen Goldverbote oder Abgabengebote

Bleibt nur die Frage, ob der Goldbesitzer nach Crash und staatlichem Raubversuch überhaupt mit seinem Goldvermögen noch etwas anfangen kann.

Hier greift die Erfahrung des Verfassers aus der Kriegs- und Nachkriegszeit: Immer, wenn der Staat gegen irgendwelche Güter intervenierte, Verbote oder Preis- oder Abgabepflichten einführte, stieg der Schwarzmarktpreis dieser Güter dramatisch an. Und Schwarzmarkt gab es immer.

Ein staatliches Goldverbot kann uns also nicht schrecken. Das privat gehaltene Gold würde nach wie vor handelbar bleiben, sogar im Preis kräftig steigen. Das wäre also kein Nach-, sondern ein Vorteil für Goldbesitzer.

• Privat gehaltenes Gold steht allerdings unter erhöhter Raubgefahr privater Banden und internationaler Clans. Im Crash wird eine Verarmung vor allem der Migranten diese dazu treiben, mit allen Mitteln legal oder illegal Einkommen zu erwerben. Das Crash-Buch rechnet sogar mit Bürgerkrieg um die noch verfügbaren Ressourcen, auch um vorhandenes Vermögen . Dann wird sich der Einbruchdiebstahl in Deutschland multiplizieren, werden die Armen und Banden die Vermögenden vermehrt zu plündern versuchen.

Die wirklich "Reichen" bekommen sie nicht, weil diese ihr Vermögen entweder in ausländischen Oasen haben oder so gesichert, dass der Aufwand und das Risiko für die Räuber zu hoch sind.

Bleibt also der Mittelstand wiederum als bevorzugte Plünderungsgruppe. Wir müssen also selbst gehaltenes Gold nach dem Crash nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen private Räuber sichern. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, die im Crash-Ratgeber geschildert sind, aber nicht publiziert werden sollten. Wichtig wäre nur, dass auch diese Form der Goldsicherung schon jetzt vorbereitet wird und nicht erst, wenn Märkte und Kontrollorgane sensibilisiert sind.

• Die Sicherung unseres Goldvermögens hängt also davon ab,
  • ob wir die Verfügungsgewalt behalten oder das Gold real an fremde Aufbewahrungsstellen (z.B. Banken) gegeben haben, die mehr auf andere Kommandos (Regierungen) hören als auf den Wunsch des Kunden,

  • ob und wie wir unser Gold gegen öffentliche und private Räuber unauffindbar machen können.

Wer beides gewährleisten kann, für den ist selbst real gehaltenes Gold - übrigens auch Silber - eine der vielleicht sichersten Vermögensanlagen.


© Prof. Dr. Eberhard Hamer


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